Wann ein Rücktrittsrecht besteht — und wann nicht
Bei Verträgen im Fernabsatz steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Für unser Angebot gilt davon eine gesetzliche Ausnahme:
- Frisch zubereitete Speisen und Getränke sind Waren, die schnell verderben können — hier besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 4 FAGG).
- Tischreservierungen sind Dienstleistungen für einen bestimmten Zeitpunkt — auch hier besteht kein Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Sagen Sie uns bitte trotzdem Bescheid, wenn Sie nicht kommen können.
Stornierung vor Beginn der Zubereitung
Unabhängig von der Rechtslage: Solange wir mit der Zubereitung noch nicht begonnen haben, stornieren wir Ihre Bestellung ohne Kosten. Melden Sie sich dafür unter morgen1040wien@gmail.com.
Für Waren mit Rücktrittsrecht
Sollten Sie bei uns Waren bestellen, die nicht unter die Ausnahme fallen — etwa Gutscheine oder verpackte Produkte mit längerer Haltbarkeit —, können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben. Eine formlose Erklärung an morgen1040wien@gmail.com genügt. Sie können dafür den folgenden Wortlaut verwenden:
Hiermit trete ich von dem Vertrag über den Kauf der folgenden Waren zurück: [Ware], bestellt am [Datum], erhalten am [Datum]. Name: [Name]. Anschrift: [Anschrift]. Datum: [Datum].